Antrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Punkt 22 der 883. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2011

Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf wie folgt Stellung nehmen:

Die Bundesregierung wird gebeten, die Einrichtung eines Netzwerks zentraler Servicestellen in den Ländern zur Umsetzung des individuellen Beratungsanspruchs der Antragstellerinnen und Antragsteller zu prüfen.

Begründung:

Ziel des vorgelegten Gesetzes ist die Verbesserung des Verfahrens zur Feststellung von Berufsqualifikationen, die vorwiegend von Migrantinnen und Migranten im Ausland erworben wurden. Dadurch soll insbesondere das bisher nicht genutzte Fachkräftepotenzial dieses Personenkreises, von denen ein erheblicher Anteil deutsche Staatsbürger sind, erschlossen und für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands nutzbar gemacht werden. Positiver und gewünschter Miteffekt ist die Verbesserung der Integration ausländischer Mitbürger, in dem man ihnen eine berufliche Perspektive eröffnet.

Die Umsetzung dieser Ziele wird aber nur gelingen, wenn keine bürokratischen und finanziellen Hürden für die Antragsteller durch das Gesetz entstehen.

Antragstellerinnen und Antragsteller brauchen deshalb in den Ländern eine zentrale Anlaufstelle, die ihnen kompetente Beratung zur Antragstellung, zu den für die Bearbeitung zuständigen Stellen und zu Möglichkeiten der Nachqualifizierung bei festgestellten Unterschieden in ihrer und der Referenzqualifikation bietet. Die in den Ländern einzurichtenden Servicestellen mit Lotsenfunktion sind dabei nicht die zur Bearbeitung und Entscheidung zuständigen Stellen im Sinne des BQFG. In den Servicestellen werden getroffene Entscheidungen und auch Möglichkeiten der Anpassungsqualifikationen im Sinne einer Datenbank erfasst und Antragstellern wie auch den "zuständigen Stellen" zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sichern diese Servicestellen die Anerkennung von als gleichwertig festgestellten Berufsqualifikationen in den anderen Ländern und verhindern so eine Mehrfachbeantragung.