Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament hat auf seiner Tagung vom 12. bis 15. März 2012 die nachstehend aufgeführten Texte angenommen. Sie wurden dem Bundesrat mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 28. März 2012 zugeleitet.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2012 zu dem Beitrag der europäischen Organe zur Konsolidierung und zum Fortschritt im Bologna-Prozess (2011/2180(INI)) 3

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zum Ergebnis der Präsidentschaftswahlen in Russland (2012/2573(RSP)) 17

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zur Lage in Nigeria (2012/2550(RSP)) 20

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zu Menschenhandel auf der Sinai-Halbinsel, insbesondere zu dem Fall von Solomon W. (2012/2569(RSP)) 27

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zu dem Thema "Palästina: Razzien bei palästinensischen Fernsehsendern durch israelische Streitkräfte"(2012/2570(RSP)) 31

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zu den Menschenrechtsverletzungen in Bahrain (2012/2571(RSP)) 34

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2012 zu dem Beitrag der europäischen Organe zur Konsolidierung und zum Fortschritt im Bologna-Prozess (2011/2180(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der Bologna-Prozess, durch den die Systeme der Hochschulbildung in Europa kompatibel gestaltet und die nach wie vor bestehenden Hindernisse für Menschen ausgeräumt werden sollen, die in ein anderes Land ziehen wollen, um dort ihr Studium fortzusetzen oder zu arbeiten, und durch den die Hochschulbildung in Europa für möglichst viele Menschen attraktiv gemacht werden soll, darunter auch junge Menschen aus Drittstaaten, nach wie vor in Kraft ist, und dass die Fortsetzung dieses Prozesses - durch einen Dialog zwischen den verschiedenen Ebenen des Bildungswesens zur Entwicklung von Ausbildungsprogrammen, die auf der jeweils vorhergehenden Ebene aufbauen - insbesondere in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise, dem in der Strategie Europa 2020 formulierten Ziel des auf Wissen und Innovation beruhenden Wachstums dienen sollte; und in der Erwägung, dass jedoch eine Bewertung notwendig ist, um das Voranschreiten des Prozesses zu erörtern und die Erfolge, die Schwierigkeiten, das mangelnde Verständnis und die Widerstände im Zusammenhang mit dem Prozess zu berücksichtigen;

B. in der Erwägung, dass die Aufgabe der Hochschulbildung darin besteht, eine für alle ohne jegliche Diskriminierung zugängliche Lernumgebung anzubieten, in der Selbstständigkeit, Kreativität, der Zugang zu hochwertiger Bildung und Wissenszuwachs gefördert werden, und dass dafür die Einbeziehung der gesamten Universitätsgemeinschaft, insbesondere der Studenten, Lehrkräfte und Forscher, in die Gestaltung von Studiengängen sichergestellt werden muss;

C. in der Erwägung, dass die Hochschulen in Anbetracht ihrer dreifachen Funktion (Bildung, Forschung und Innovation) eine wesentliche Rolle für die Zukunft der Europäischen Union und die Bildung ihrer Bürger übernehmen müssen;

D. in der Erwägung, dass die Hochschule ein wichtiger und beinahe tausend Jahre alter Teil des europäischen Erbes ist, dessen Bedeutung für das Fortschreiten der Gesellschaft nicht auf seinen Beitrag zur Wirtschaft beschränkt werden und dessen Entwicklung nicht allein von wirtschaftlichen Bedürfnissen abhängen darf;

E. in der Erwägung, dass trotz der bestehenden Schwierigkeiten in den meisten der Länder, die am Bologna-Prozess beteiligt sind - in einigen Fällen mit Erfolg - die dreistufige Abschlussstruktur angewendet wird;

F. in der Erwägung, dass das Engagement für das Voranbringen der Reform nicht in Form von Einzelaktionen und ohne ausreichende finanzielle Unterstützung umgesetzt werden sollte; in der Erwägung, dass die in einigen Mitgliedstaaten im Bildungswesen vorgenommenen Einschnitte bei den Ausgaben der öffentlichen Hand nicht dazu beitragen, die notwendigen Reformen voranzubringen;

G. in der Erwägung, dass die Möglichkeit der Mobilität allen offenstehen sollte und dass die Mobilität einen Grundpfeiler der Reform der Hochschulbildung darstellt; in der Erwägung, dass die Mobilität der Studenten letztlich dazu beitragen kann, die berufliche Mobilität zu fördern; und in der Erwägung, dass der Zugänglichkeit für alle auch während des gesamten Prozesses Beachtung geschenkt werden muss;

H. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten zusätzliche Bemühungen unternehmen müssen, um die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen sicherzustellen, die eine unerlässliche Voraussetzung für den Erfolg des Prozesses ist;

I. in der Erwägung, dass die soziale Dimension als eine notwendige Bedingung für die Entfaltung des Bologna-Prozesses gestärkt werden muss, mit dem Ziel, das Recht auf Bildung für alle Studenten - und insbesondere für Angehörige gefährdeter Gruppen - finanziell zugänglich zu machen, um einen chancengleichen Zugang für alle zu erreichen und bessere Berufsaussichten zu schaffen;

J. in der Erwägung, dass sich Universitäten, öffentliche Verwaltung und Unternehmen konsequent für die Beschäftigungsfähigkeit einsetzen müssen; in der Erwägung, dass die Universitäten jedem Einzelnen die Instrumente und Kenntnisse zur Verfügung stellen sollten, die für die vollständige Entfaltung seines Potenzials notwendig sind; ferner in der Erwägung, dass beim akademischen Lernen auch die Anforderungen des Arbeitsmarktes berücksichtigt werden sollten, um den Studenten die Kompetenzen zu vermitteln, die sie benötigen, um eine sichere und gut bezahlte Beschäftigung zu finden;

K. in der Erwägung, dass der Zugang zu Bildung - ein Grundwert der Europäischen Union - ein öffentlicher Auftrag der Mitgliedstaaten, der EU-Organe und anderer wichtiger Akteure ist und dass die Europäische Union beim Aufbau des Europäischen Hochschulraums eine wichtige Rolle wahrnimmt, indem sie die Bemühungen und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in diesem Bereich unterstützt; und in der Erwägung, dass die Ziele Beschäftigungsfähigkeit und Wachstum in Europa nur erreicht werden können, wenn Bildung und Abschlüsse - unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips - stärker koordiniert werden

L. in der Erwägung, dass sich der Bologna-Prozess nicht rückwirkend auf Studenten auswirken darf, die den Erwerb ihres Abschlusses bereits nach Plänen aus der Zeit vor dem Bologna-Prozess begonnen haben;

Bedeutung des Prozesses

Entscheidungsfindung

Konsolidierung

Maßnahmen auf europäischer Ebene

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zum Ergebnis der Präsidentschaftswahlen in Russland (2012/2573(RSP))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die EU als strategischer Partner und unmittelbarer Nachbar Russlands den Wahlprozess sowie die öffentliche Debatte und die weitreichenden und anhaltenden Proteste in Russland anlässlich der Wahlen zur Staatsduma im Dezember 2011 und der Präsidentschaftswahlen am 4. März 2012 mit besonderem Interesse verfolgt hat;

B. in der Erwägung, dass im Hinblick auf die Achtung und den Schutz der Menschenrechte sowie die Achtung gemeinsam vereinbarter demokratischer Grundsätze, Wahlbestimmungen und -verfahren weiterhin erhebliche Besorgnis über die Entwicklungen in der Russischen Föderation besteht; in der Erwägung, dass die Russische Föderation vollwertiges Mitglied des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ist und sich damit den Grundsätzen der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte verpflichtet hat;

C. in der Erwägung, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 12. April 2011 Kritik an den schwerfälligen Registrierungsverfahren für politische Parteien in Russland geäußert hat, die nicht den Wahlstandards des Europarates und der OSZE entsprechen; in der Erwägung, dass der politische Wettbewerb und der Pluralismus in Russland durch die Einschränkung der Registrierung von politischen Parteien und Kandidaten beeinträchtigt werden;

D. in der Erwägung, dass die allgemeinen Wahlvorschriften trotz der beschränkten Initiativen zur Verbesserung des Wahlrechts, die unlängst ergriffen wurden, immer noch übermäßig komplex und mitunter unklar sind, was eine uneinheitliche Anwendung der Rechtsgrundlage zur Folge hat;

E. in der Erwägung, dass die russischen Staatsorgane versuchten, nichtstaatliche Organisationen zu diskreditieren, die die Wahlen beobachteten, insbesondere die Organisation Golos, deren Hauptbüros in Moskau einer Zwangsräumung unterworfen wurden, die einer Medienkampagne ausgesetzt war, die ihren Ruf schädigen sollte, und in deren regionalen Büros Steuerprüfungen durchgeführt wurden; in der Erwägung, dass unabhängige Medien ebenfalls gravierendem Druck ausgesetzt waren

F. in der Erwägung, dass in der gemeinsamen Erklärung des BDIMR der OSZE, der PV der OSZE und der PACE vom 5. März 2012 zu den ersten Ergebnissen und Schlussfolgerungen festgestellt wird, dass der Wahlprozess weder frei noch fair verlief, da er durch Denunzierung potenzieller Mitbewerber während des Registrierungsverfahrens, unausgewogene und einseitige Berichte in den Medien und die Mobilisierung staatlicher Ressourcen zugunsten eines Kandidaten in hohem Maße zu dessen Gunsten verzerrt wurde;

G. in der Erwägung, dass die Bevölkerung Russlands nach der Wahl zur Duma vom 4. Dezember 2011 mit zahlreichen Demonstrationen und insbesondere mit dem Tragen eines weißen Bandes ihren Wunsch nach mehr Demokratie und einer umfassenden Reform des Wahlsystems bekundet hat;

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zur Lage in Nigeria (2012/2550(RSP))

Das Europäische Parlament,

A. bestürzt über die jüngsten Wellen von zum großen Teil gegen Polizeistationen gerichteten Bomben- und Maschinengewehrangriffen der islamistischen Terrorsekte Boko Haram, bei denen am 20. Januar 2012 in Kano mindestens 185 Personen getötet wurden; in der Erwägung, dass Boko Haram die Einwohner von Kano mit einem über Nacht in der Stadt verbreiteten Flugblatt gewarnt hatte, dass es weitere Angriffe gegen Angehörige der Sicherheitskräfte geben werde und Beharrlichkeit gefordert hatte, da die Gruppe dafür kämpfe, ein "islamisches System" einzuführen;

B. in der Erwägung, dass die Beteiligung der islamistischen Gruppierung Boko Haram an Anschlägen auf Polizeiwachen, Militäreinrichtungen, Kirchen und Banken sowie an einem Selbstmord-Bombenanschlag auf den Hauptsitz der Vereinten Nationen, bei dem mindestens 24 Menschen ums Leben kamen und über hundert verletzt wurden, von Menschenrechtsorganisationen dokumentiert wurde;

C. in der Erwägung, dass als Reaktion auf die Gewalttaten von Boko Haram zahlreiche mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung durch die nigerianische Polizei und das Militär außergerichtlich hingerichtet wurden;

D. in der Erwägung, dass Boko Haram ihre Angriffe gegen Christen richtet, was insbesondere für den Angriff am Weihnachtsfeiertag gilt, als bei mehreren Bombenattentaten Dutzende Menschen ums Leben kamen, wobei der blutigste Angriff vor einer katholischen Kirche in der Nähe der Hauptstadt Abuja 44 Menschenleben forderte, und in der Erwägung, dass Boko Haram sich dem Religionskrieg gegen die Christen verschrieben hat und sie aus dem mehrheitlich von Muslimen bewohnten Norden des Landes vertreiben will;

E. in der Erwägung, dass Boko Haram am 3. Januar 2012 ein Ultimatum aussprach und den Christen im Norden Nigerias drei Tage Zeit gab, um die Region zu verlassen; in der Erwägung, dass am 5. Januar 2012 mindestens acht Christen, die in Gombe an einem Gottesdienst teilnahmen, und am 6. Januar 2012 in Mubi 20 christliche Trauergäste getötet wurden;

F. in der Erwägung, dass am 26. Februar 2012 zwei Selbstmordattentäter von Boko Haram vor einer Kirche in Jos eine Autobombe zündeten, wodurch drei Personen getötet und 38 verletzt wurden, und in der Erwägung, dass am 21. Februar 2012 Extremisten eine Bombe vor einer Kirche in Suleja zündeten und damit fünf Menschen verletzten;

G. in der Erwägung, dass Boko Haram am 4. März 2012 eine koordinierte Anschlagsserie ankündigte, um die im Norden des Landes lebende christliche Gemeinschaft vollständig zu vernichten;

H. in der Erwägung, dass die Religions-, Glaubens-, Gewissens- und Gedankenfreiheit grundlegende universelle Werte darstellen und wesentlicher Bestandteil der Demokratie sind; in der Erwägung, dass die Europäische Union ihr Eintreten für Religions-, Glaubens-, Gewissens- und Gedankenfreiheit wiederholt deutlich gemacht und betont hat, dass es Aufgabe der Regierungen ist, diese Freiheiten überall in der Welt zu garantieren;

I. in der Erwägung, dass Boko Haram für den Tod von mehr als 900 Menschen bei etwa 160 seit Juli 2009 verübten Attentaten verantwortlich gemacht wird; in der Erwägung, dass mehrere aktuelle Berichte auf eine mögliche Verbindung zwischen Boko Haram und AQMI (Al-Qaida in the Islamic Maghreb [Al Qaida im islamischen Maghreb]) verweisen, aus der eine ernsthafte Gefährdung von Frieden und Sicherheit in der Sahelzone und im westlichen Afrika erwachsen könnte;

J. in der Erwägung, dass Präsident Goodluck Jonathan als Reaktion auf die zunehmende Gewalt in verschiedenen Bundesstaaten am 31. Dezember 2011 den Notstand ausgerufen und die Grenzen zum Tschad, zu Kamerun und zum Niger zeitweilig geschlossen hat; in der Erwägung, dass der Präsident zugibt, dass Boko Haram staatliche Einrichtungen und Sicherheitskräfte infiltriert hat, während korrupte Beamte angeblich Waffen an Boko Haram geliefert haben;

K. in der Erwägung, dass die mangelhafte wirtschaftliche Entwicklung Ursache für die Probleme in Nigeria ist und dass die Spannungen ihren Grund in seit Jahrzehnten bestehenden Ressentiments zwischen den verschiedenen indigenen Bevölkerungsgruppen haben, die mit Migranten und Siedlern aus dem hausasprachigen muslimischen Norden um den Zugang zu fruchtbarem Ackerland konkurrieren;

L. in der Erwägung, dass die Achtung der Menschenrechte, der Zugang zu Gerichten, die Beendigung des Zustands der Straffreiheit, ein gleichberechtigter Zugang zu Ressourcen und eine Umverteilung des Einkommens in einem Land mit so reichen Ölvorkommen wie Nigeria Voraussetzung sind, damit ein friedlicher Weg der Konfliktlösung beschritten werden kann;

M. in der Erwägung, dass Nigeria der weltweit achtgrößte Ölproduzent ist und die Mehrheit seiner 148 Millionen Einwohner dennoch unterhalb der Armutsgrenze lebt;

N. in der Erwägung, dass die Regierung Nigerias jährlich etwa 8 Mrd. USD für Treibstoffsubventionen ausgibt; in der Erwägung, dass in ressourcenreichen Ländern mit einer großen Kluft zwischen Reich und Arm wie Nigeria Treibstoffsubventionen eine der wenigen Leistungen darstellen, die eine bekannterweise korrupte Regierung, die Misswirtschaft mit den Gewinnen aus der Ölförderung treibt, der Bevölkerung bietet;

O. in der Erwägung, dass gewalttätige öffentliche Proteste und ein wochenlanger Generalstreik Anfang dieses Jahres Präsident Goodluck Jonathan dazu gezwungen haben, die Treibstoffsubventionen teilweise wieder einzuführen; in der Erwägung, dass internationale Finanzinstitutionen wie etwa der Internationale Währungsfonds das Argument vorbringen, dass diese Mittel besser verwendet werden könnten, um Bildung, Gesundheitswesen und andere Dienste zu finanzieren;

P. in der Erwägung, dass die Misswirtschaft und der Missbrauch der umfangreichen natürlichen Ressourcen des Landes, insbesondere des Öls, durch die herrschende Oberschicht unverändert fortgesetzt wird; in der Erwägung, dass zudem das häufig vorkommende Auslaufen von Öl bei der Ölförderung durch multinationale Firmen, Sabotageakte an den Ölleitungen, Diebstähle von Rohöl und das weit verbreitete Abfackeln von Gas zu einer schweren Verschmutzung des Niger-Deltas geführt haben; in der Erwägung, dass nach einem Bericht der Vereinten Nationen die ökologische Sanierung der Ölförderungsregion im nigerianischen Ogoni-Land die weltweit größte und langwierigste Aktion zur Reinigung von Öl werden könnte, wenn die verschmutzten Trinkwasserreservoirs, Böden, Wasserläufe und anderen Ökosysteme völlig wieder hergestellt werden sollen;

Q. in der Erwägung, dass die Ministerin für Frauen und gesellschaftliche Entwicklung, Hajia Zainab Maina, die häufigen Vergewaltigungen und sexuellen Gewaltakte an Frauen in Nigeria angeprangert und festgestellt hat, dass für ein wirksames Vorgehen gegen diese besorgniserregende Entwicklung unbedingt das als Entwurf vorliegende Gesetz über Gewalt gegen Personen verabschiedet werden muss;

R. in der Erwägung, dass nach dem nigerianischen Strafgesetzbuch homosexuelle Handlungen mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestraft werden; in der Erwägung, dass in einigen Bundesstaaten, in denen die Scharia gilt, einverständliche homosexuelle Handlungen durch Männer mit dem Tod bestraft werden, während Frauen für solche Handlungen mit Auspeitschung und Gefängnisstrafen von sechs Monaten bestraft werden; in der Erwägung, dass auch auf Bundesebene kürzlich Bestimmungen eingeführt wurden, die gleichgeschlechtliche Partnerschaften für strafbar erklären, und dass diese Tatbestände mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden können; in der Erwägung, dass die Nationalversammlung zweimal versucht hat, derartige Bestimmungen zu verabschieden, jedoch durch internationale und inländische Menschenrechtsaktivisten daran gehindert wurde;

S. in der Erwägung, dass die nigerianischen Gewerkschafts- und Menschenrechtsaktivisten Osmond Ugwu und Raphael Elobuike im Anschluss an eine Arbeiterkundgebung am 24. Oktober 2011 verhaftet wurden und seitdem unter Anklage des versuchten Mordes an einem Polizeibeamten im Bundesgefängnis Enugu im Südosten Nigerias inhaftiert sind; in der Erwägung, dass nach Angaben von Amnesty International und Human Rights Watch die diesen Fall untersuchende Staatsanwaltschaft über keinerlei Beweise verfügt;

T. in der Erwägung, dass die EU ein wichtiger Geldgeber für Nigeria ist; in der Erwägung, dass die Kommission und die Bundesregierung von Nigeria am 12. November 2009 das Nigeria-EG-Länderstrategiepapier und das nationale Richtprogramm für den Zeitraum 2008-2013 unterzeichnet haben, in deren Rahmen die EU Projekte finanzieren wird, die unter anderem auf Frieden und Sicherheit sowie Menschenrechte ausgerichtet sind;

U. in der Erwägung, dass die EU gemäß Artikel 8 des geänderten Cotonou-Abkommens einen regelmäßigen politischen Dialog mit Nigeria über Menschenrechte und demokratische Grundsätze, also auch über ethnische, religiöse und rassistische Diskriminierung, aufgenommen hat;

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zu Menschenhandel auf der Sinai-Halbinsel, insbesondere zu dem Fall von Solomon W. (2012/2569(RSP))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Tausende von Asylsuchenden und Migranten jedes Jahr auf der Sinai-Halbinsel ihr Leben verlieren und verschwinden, während andere, darunter auch zahlreiche Frauen und Kinder, von Menschenhändlern entführt und als Geiseln gehalten werden, um Lösegeld zu erpressen; in der Erwägung, dass die Opfer von Menschenhändlern in überaus unmenschlicher Weise misshandelt werden und systematischer Gewalt und Folter, Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch ausgesetzt sind;

B. in der Erwägung, dass im Dezember 2011 außerhalb eines Flüchtlingslagers der Vereinten Nationen im Sudan mehrere Personen von Menschenhändlern vom Stamm der Raschaida entführt wurden; in der Erwägung, dass 27 von ihnen, darunter vier Mädchen und eine Frau mit einem Kleinkind, Eritreer waren und nach Rafah in Sinai Mahadya in Ägypten gebracht wurden;

C. in der Erwägung, dass diese Menschen, insbesondere die Frauen in der Gruppe, geschlagen und misshandelt wurden, dass einige von ihnen getötet und ihre Leichen in der Wüste abgelegt wurden und dass nur Solomon, ein 25jähriger Mann aus Eritrea, seinen Entführern entkommen konnte;

D. in der Erwägung, dass Solomon verschont wurde, weil es seine Aufgabe war, über 125 weitere Menschen aus Eritrea, dem Sudan und Äthiopien, die in Häusern und Stallgebäuden im Dorf Al Mahdya gefangen gehalten wurden, mit Wasser zu versorgen, und dass Solomon über genaue Kenntnisse darüber verfügt, an welchem Ort sich die Gefangenen befinden, und auch die Tötungen, Folterungen und Vergewaltigungen mit angesehen hat;

E. in der Erwägung, dass der junge Mann aus Eritrea erklärt hat, dass einer ihrer Bewacher ihm eine Plastiktüte gezeigt habe, in der sich die Organe eines Flüchtlings befanden, der das Lösegeld nicht gezahlt habe;

F. in der Erwägung, dass sich Solomon in Lebensgefahr befindet, da ihn die Organhändler verfolgen und ein Kopfgeld von 50 000 USD auf ihn ausgesetzt haben und dass Solomon gegenwärtig unter dem Schutz der salafistischen Beduinen von Scheich Mohammed steht;

G. in der Erwägung, dass Berichten zufolge durchschnittlich 2 000 Menschen pro Monat über die Sinai-Halbinsel nach Israel gelangen, wobei viele von ihnen die Hilfe von Menschenhändlern in Anspruch genommen haben, die ein umfangreiches Netzwerk in dieser Region aufgebaut haben; in der Erwägung, dass nach Schätzungen der israelischen Regierung seit 2005 etwa 50 000 Afrikaner über die Sinai-Halbinsel illegal nach Israel gelangt sind;

H. in der Erwägung, dass die Polizei Hunderte von irregulären Migranten, insbesondere Eritreer, Äthiopier und Sudanesen, in Polizeiwachen und Gefängnissen auf der Sinai-Halbinsel und in Oberägypten festhält, ohne dass diese Zugang zu dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen hätten, wodurch ihnen das Recht verwehrt wird, einen Asylantrag zu stellen;

I. in der Erwägung, dass nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen diejenigen, die das Lösegeld nicht zahlen, getötet werden und ihre Organe entnommen und verkauft werden; in der Erwägung, dass es Berichte über Massengräber von getöteten Flüchtlingen gibt;

J. in der Erwägung, dass die EU Ägypten und Israel wiederholt dazu aufgefordert hat, die Hilfs- und Schutzmaßnahmen für die Asylbewerber und Flüchtlinge, die sich in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten oder es durchqueren, auszubauen und zu verbessern;

K. in der Erwägung, dass das UN-Protokoll zur Verhinderung, Bekämpfung und Strafverfolgung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, Menschenhandel definiert als "die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung";

L. in der Erwägung, dass der Menschenhandel für das organisierte Verbrechen ein überaus profitables Geschäft darstellt;

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zu dem Thema "Palästina: Razzien bei palästinensischen Fernsehsendern durch israelische Streitkräfte"(2012/2570(RSP))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die EU wiederholt ihre Unterstützung für eine Zweistaatenlösung bestätigt hat, bei der der Staat Israel und ein unabhängiger, demokratischer, zusammenhängender und lebensfähiger palästinensischer Staat in Frieden und Sicherheit nebeneinander existieren;

B. in der Erwägung, dass am 29. Februar 2012 israelische Streitkräfte und Beamte des israelischen Ministeriums für Kommunikation eine Razzia bei den beiden palästinensischen Fernsehsendern Wattan TV und Al Quds Educational TV in Ramallah durchgeführt, Transmitter, Computer, Sendetechnik, Kassetten sowie Verwaltungs- und Finanzunterlagen beschlagnahmt und die Angestellten stundenlang festgehalten haben;

C. in der Erwägung, dass das israelische Ministerium für Kommunikation erklärte, es habe beide Sender wiederholt gewarnt, Frequenzen zu verwenden, die israelischpalästinensische Übereinkünfte verletzten und israelische Kommunikations- und Sendesysteme störten; in der Erwägung, dass ein Sprecher des israelischen Militärs erklärte, von der Störung sei die Luftverkehrskommunikation am internationalen Ben-Gurion-Flughafen betroffen;

D. in der Erwägung, dass die Palästinensische Autonomiebehörde erwiderte, dass die Israelischen Anschuldigungen in Bezug auf die Störung der Luftverkehrskommunikation haltlos seien, dass weder die Behörde selbst noch die beiden Fernsehsender Warnungen seitens der israelischen Behörden erhalten hätten und dass sich die Sender keiner Verletzung der Übereinkünfte zwischen Israel und der Palästinensischen Autonomiebehörde schuldig gemacht hätten, dass jedoch die israelischen Razzien diese Übereinkünfte verletzt hätten, weswegen eine Klärung dieser Streitpunkte durch Konsultationen erforderlich sei;

E. in der Erwägung, dass die EU mit beiden Sendern, die seit vielen Jahren senden, zusammengearbeitet hat;

F. in der Erwägung, dass durch die Abkommen von Oslo ein gemeinsamer israelischpalästinensischer Ausschuss für Technik eingerichtet wurde, der mit der Klärung aller Angelegenheiten im Bereich der Telekommunikation betraut ist;

G. in der Erwägung, dass die israelischen Razzien bei den beiden palästinensischen Fernsehsendern in Zone A, die unter palästinensischer Zivil- und Sicherheitsverwaltung steht, durchgeführt wurden;

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zu den Menschenrechtsverletzungen in Bahrain (2012/2571(RSP))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass sich die Proteste der friedlichen Volksbewegung, die mit der Forderung nach Achtung der grundlegenden Menschenrechte und demokratischen Reformen aufgetreten war, am 14. Februar 2012 zum ersten Mal jährten; in der Erwägung, dass die Regierung mit Verhaftungen reagierte und die friedliche Demonstration verhinderte; in der Erwägung, dass Regierungstruppen gewaltsam gegen die Demonstranten vorgingen; in der Erwägung, dass in Wohngebieten Tränengas, Schockgranaten und Schrot als Munition eingesetzt wurden und die Polizei Meldungen zufolge in mehrere Häuser eingebrochen ist;

B. in der Erwägung, dass die Proteste weiterhin gewaltsam unterdrückt werden; in der Erwägung, dass die Verfolgung, Inhaftierung und Folter von Menschenrechtsaktivisten, Anwälten, Lehrern, medizinischem Personal und Bloggern, die an den friedlichen Demonstrationen für Demokratie teilgenommen haben, weiter an der Tagesordnung sind; in der Erwägung, dass Menschenrechtsorganisationen zufolge in den letzten beiden Monaten mehr als 100 Bürger willkürlich festgehalten wurden;

C. in der Erwägung, dass Banken und Fremdenverkehr - die Stützen der bahrainischen Wirtschaft - bereits durch die Weltfinanzkrise geschwächt sind und hart um eine Wiederbelebung kämpfen;

D. in der Erwägung, dass am 29. Januar 2012 etwa 250 politische Gefangene in einen groß angelegten landesweiten Hungerstreik traten, weil 14 namhafte politische Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger seit März 2011 willkürlich festgehalten wurden;

E. in der Erwägung, dass die bahrainische Regierung internationalen Menschenrechtsorganisationen und Journalisten seit Anfang 2012 die Einreise nach Bahrain verweigert und entsprechende Reisen Beschränkungen unterliegen, sodass die Menschenrechtsorganisationen und Journalisten kaum in der Lage sind, ihre Arbeit zu verrichten;

F. in der Erwägung, dass aus dem vom König im Juni 2011 in Auftrag gegebenen Bericht der BICI, der im November 2011 veröffentlicht wurde, hervorgeht, dass bei den Unruhen des vergangenen Jahres 35 Menschen, darunter fünf Sicherheitskräfte und fünf zu Tode gefolterte Häftlinge, ums Leben kamen; in der Erwägung, dass das Fazit des Berichts der BICI lautet, dass mit ausufernder Gewalt gegen friedliche Demonstranten, politische Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten vorgegangen wurde, dass oft von Folterungen Gebrauch gemacht wurde und viele Menschen sich vor Gericht verantworten mussten oder zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden, weil sie ihr Recht auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wahrgenommen hatten; in der Erwägung, dass die BICI in ihrem Bericht den Standpunkt vertritt, dass die Verfahren weder den internationalen Normen zur fairen Verfahrensführung noch dem bahrainischen Strafrecht entsprachen;

G. in der Erwägung, dass der König von Bahrain die Ergebnisse des Berichts zur Kenntnis genommen und einen 19-köpfigen nationalen Ausschuss zur Überwachung der Umsetzung eingerichtet hat; in der Erwägung, dass die Schlussfolgerungen des nationalen Ausschusses - zur Frage der Führung des Polizei- und Justizapparats, des Bildungswesens und der Mediendienste - am 20. März 2012 verkündet werden sollen; in der Erwägung, dass König Hamad bin Isa Al Chalifa von Bahrain öffentlich die Zusage gegeben hat, im Interesse der nationalen Aussöhnung Reformen auf den Weg zu bringen;

H. in der Erwägung, dass Bahrain im Anschluss an die Empfehlungen der BICI bei der Staatsanwaltschaft eine Sonderermittlungseinheit eingerichtet hat, deren Aufgabe es ist, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die aufgrund rechtswidriger oder fahrlässiger Handlungen den Tod, die Folterung und die Misshandlung von Zivilisten im vergangenen Jahr zu verantworten haben;

I. in der Erwägung, dass die Umsetzung der Empfehlungen der BICI nach wie vor nur langsam voranschreitet; in der Erwägung, dass der nationale Dialog im Rahmen des Aussöhnungsprozesses auf den Weg gebracht wurde;

J. in der Erwägung, dass mehreren Berichten nichtstaatlicher Organisationen zufolge unfaire militär- und zivilgerichtliche Verfahren ein Kernelement der Unterdrückung der Protestbewegung für Demokratie in Bahrain sind; in der Erwägung, dass eine der Empfehlungen der BICI lautete, dass alle Urteile, die von einem Militärgericht gegen Bürger verhängt wurden, von regulären Gerichten geprüft werden sollten, dass dies jedoch noch nicht in allen Fällen geschehen ist;

K. in der Erwägung, dass die bahrainische Regierung wiederholt ihre Bereitschaft zu Reformen im Interesse der Menschenrechte und zur Zusammenarbeit mit internationalen Menschenrechtsorganisationen bekundet hat;

L. in der Erwägung, dass die Regierung Bahrains mehrfach aufgefordert wurde, eine ständige Einladung an den Sonderbeauftragten des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen auszusprechen;

M. in der Erwägung, dass Juan Mendez, der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, vom 8.-17. März 2012 nach Bahrain reisen sollte, dass er von den bahrainischen Behörden jedoch offiziell ersucht wurde, seine Reise auf einen Zeitpunkt nach Juli 2012 zu verschieben;

N. in der Erwägung, dass Meldungen zufolge mehr als 4 000 Menschen entlassen oder von der Universität verwiesen wurden, weil sie an den Protesten teilgenommen hatten; in der Erwägung, dass den bahrainischen Gewerkschaften zufolge mehr als 1 000 Betroffene bisher nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und Dutzende von Universitätsstudenten ihre Studien noch nicht wieder aufnehmen durften; in der Erwägung, dass viele derjenigen, die wieder eingestellt wurden, unter Druck gesetzt wurden, Erklärungen zu unterzeichnen, in denen sie sich verpflichten, von gewerkschaftlichen Aktivitäten abzusehen, und sich mit der Versetzung auf eine andere als ihre bisherige Stelle einverstanden erklären;

O. in der Erwägung, dass Bahrain aufgrund der Vorkommnisse des vergangenen Jahres von der Organisation Reporter ohne Grenzen zum "Feind des Internets" erklärt wurde;