Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
Punkt 25 der 883. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2011
Zu Art. 1, §§ 36-38:
§§ 36-38 werden gestrichen.
Begründung:
Das Gesetz zielt auf die Erforschung der CCS-Technologie. Die vorgeschlagenen Regelungen verfolgen diese Absicht. Eines zusätzlichen Abschnitts für Forschungsanlagen mit geringeren Genehmigungsvoraussetzungen bedarf es daher nicht.