Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

896. Sitzung des Bundesrates am 11. Mai 2012

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, in dem folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesem keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:

Verfassungsbeschwerde des Herrn B. R. gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juli 2010 - BVerwG 6 C 22.09 - wegen Unvereinbarkeit mit Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1, Artikel 3 Absatz 1, Artikel 20 Absatz 3 und Artikel 28 Absatz 1 sowie Artikel 38 Absatz 1 GG - 2 BvR 2436/10 -