Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken
(Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz - ANSG)

Der Bundesrat hat in seiner 909. Sitzung am 3. Mai 2013 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, den Apothekennotdienst unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme durch einen pauschalen finanziellen Zuschuss zu erhalten und in strukturschwachen Gebieten gezielt zu verbessern, um die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln jederzeit sicherzustellen.

Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Regelungen zur Finanzierung und Verwaltung des Fonds und zur Verteilung der verbleibenden Fondsmittel an die Notdienstapotheken zu erheblichen unnötigen Bürokratiekosten führen.

Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren insbesondere zur Verwaltung des Fonds durch einen eingetragenen Verein und zur fehlenden Beteiligung ausländischer Versandapotheken an der Finanzierung Alternativen zu entwickeln.

Der Bundesrat schließt sich der Auffassung des Nationalen Normenkontrollrates an, dass kosteneffizientere Alternativen wie eine steuerbasierte Finanzierung oder eine pauschale Erhebung von packungsunabhängigen Beiträgen zu prüfen sind.

2. Zu einem Erfahrungsbericht

Es ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen, dass die mit diesem Gesetzesvorhaben zur Verfügung gestellten zusätzlichen Mittel für den Apothekennotdienst auch zeitnah die Apotheken vor Ort erreichen.

Deshalb bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken über die Erfahrungen mit der Umsetzung dieses Gesetzes zu berichten.

Begründung:

Mit dem Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken wird in Deutschland erstmalig ein System etabliert, zusätzliche Vergütungen für den Notdienst von Apotheken mit Hilfe eines Fonds zur Verfügung zu stellen. Ziel ist die sinnvolle Stärkung der diensthabenden Apotheken, insbesondere in ländlichen Regionen. Erfahrungen mit diesem System liegen naturgemäß derzeit noch nicht vor. Deshalb wird die Bundesregierung gebeten, nach zwölf Monaten die Wirksamkeit dieses Verfahrens zu prüfen und darüber dem Bundesrat zu berichten. Dadurch wird gewährleistet, dass im Sinne eines "lernenden Systems" zeitnah mögliche Nachbesserungen vorgenommen werden können.