Beschluss des Bundesrates
Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
(26. BAföGÄndG)

A

Der Bundesrat hat in seiner 978. Sitzung am 7. Juni 2019 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 16. Mai 2019 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

B

Ferner hat der Bundesrat die folgende Entschließung gefasst: