Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 8. November 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Guinea über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 151. Sitzung am 13. März 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 016/8520 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. November 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Guinea über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Drucksache 016/8253 - unverändert angenommen.


Fristablauf: 25.04.08
Erster Durchgang: Drucksache. 021/08 (PDF)