Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Abkommen vom 8. November 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Guinea über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Der Bundesrat hat in seiner 843. Sitzung am 25. April 2008 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 13. März 2008 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.