Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008

833. Sitzung des Bundesrates am 11. Mai 2007

Über Ziffer 41 der Ausschussempfehlungen in Drucksache 220/1/07 ist in folgender Fassung abzustimmen:

41. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a (§ 8 Nr. 1 Buchstabe d, e und f GewStG)

In Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a ist § 8 Nr. 1 wie folgt zu ändern:

Begründung

§ 8 GewStG sieht bei Mieten, Pachten und Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter einen pauschalierten Finanzierungsanteil von 20 Prozent, bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern von 75 Prozent und bei Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (insbesondere Konzessionen und Lizenzen, mit Ausnahme von Lizenzen, die ausschließlich zum Weiterverkauf daraus abgeleiteter Rechte berechtigen) von 25 Prozent vor.

Diese Finanzierungsanteile liegen in vielen Fällen über dem tatsächlichen Finanzierungsanteil und müssen daher auf realistische Größen reduziert werden.