Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde

909. Sitzung des Bundesrates am 3. Mai 2013

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)

Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens den Zeitpunkt des Inkrafttretens nach Artikel 4 des Gesetzentwurfs daraufhin zu überprüfen, ob ein Inkrafttreten im Laufe des Jahres 2014 in Betracht kommt.

Begründung:

Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetzentwurf die von den Landesjustizverwaltungen unterstützten Ziele, durch Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde die Bestellung eines rechtlichen Betreuers - soweit wie möglich - zu vermeiden und damit die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Insbesondere sollen den Betroffenen andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, besser aufgezeigt und vermittelt werden.

Der Gesetzentwurf entspricht mit geringfügigen Änderungen dem bereits im Juli 2012 zur Anhörung gegebenen Referentenentwurf. Dieser wiederum geht fast wortgleich zurück auf die im Abschlussbericht der interdisziplinären Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesministeriums der Justiz formulierten Gesetzesvorschläge, die im Oktober 2011 vorgelegt worden waren.

Im Referentenentwurf war noch ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2013 vorgesehen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verschiebt diesen Zeitpunkt auf den 1. Januar 2015.

Die vorgesehenen Gesetzesänderungen sind bereits seit Oktober 2011, spätestens aber seit Juli 2012 den von der Umsetzung betroffenen Ländern hinlänglich bekannt. Selbst der Deutsche Landkreistag sowie der Deutsche Städtetag haben in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf mit Schreiben vom 30. August 2012 ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2014 angeregt. Um die mit dem Gesetzentwurf verfolgten Ziele absehbar umzusetzen, sollte das Inkrafttreten des Gesetzes nicht noch weiter hinausgeschoben werden.