Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2010 zu der in der Republik Korea für verfassungsgemäß erklärten Todesstrafe

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 104489 - vom 12. April 2010.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 11. März 2010 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union sehr für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzt und die weltweite Anerkennung dieses Grundsatzes anstrebt,

B. in der Erwägung, dass das Verfassungsgericht der Republik Korea am 25. Februar 2010 mit einer Mehrheit von fünf gegen vier Stimmen entschied, dass die Todesstrafe verfassungsgemäß ist, die Richter aber gleichzeitig unterstrichen, dass die Debatte über die Abschaffung oder Beibehaltung der Todesstrafe in der Nationalversammlung und nicht vor dem Verfassungsgericht stattfinden sollte,

C. in der Erwägung, dass das Verfassungsgericht in einer Abstimmung mit fünf Ja-Stimmen gegen vier Nein-Stimmen entschied, während 1996 das Ergebnis noch bei sieben zu zwei Stimmen lag,

D. in der Erwägung, dass das Urteil des Verfassungsgerichts auf die Petition eines wegen Mordes an vier Touristen im Jahre 2007 verurteilten 72 Jahre alten Koreaners zurückging, in der er beklagte, die Todesstrafe verstoße gegen seine von der Verfassung garantierten Würde,

E. in der Erwägung, dass in den Gefängnissen der Republik Korea mehr als 55 rechtskräftig zu Tode Verurteilte einsitzen,

F. in der Erwägung, dass in der Republik Korea die Todesstrafe zum letzten Mal im Dezember 1997 vollstreckt wurde, in der Erwägung, dass die Todesstrafe unter dem damals ins Amt gekommenen Präsidenten Kim Daejung, der 1980 selbst zum Tode verurteilt und dann begnadigt worden war, nicht mehr vollstreckt wurde und die Republik Korea in den letzten 13 Jahren zu der Gruppe der Staaten gehörte, die die Todesstrafe in der Praxis abgeschafft haben,

G. in der Erwägung, dass der nationale Menschenrechtsausschuss 2006 einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe vorgelegt hat,

H. in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. Dezember 2007 mit breiter Mehrheit eine Resolution verabschiedet hat, in der die Staaten, die noch die Todesstrafe anwenden, aufgefordert werden, ein Moratorium für Hinrichtungen mit dem Ziel der Abschaffung der Todesstrafe zu verhängen, und diese Aufforderung in einer zweiten Resolution vom 18. Dezember 2008 bekräftigt hat,