Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise
(Corona-Steuerhilfegesetz)

Punkt 62 der 989. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2020

Der Bundesrat möge, für den Fall, dass Ziffer 3 der Empfehlungsdrucksache keine Mehrheit erhält, beschließen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Bundesrat begrüßt die im Gesetzentwurf vorgesehenen steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie, hält darüber hinaus jedoch weitere Hilfen für erforderlich. Geprüft werden sollten vor allem folgende steuerliche Maßnahmen:

Verbesserung der Verlustverrechnung durch Anhebung des Höchstbetrages für den Verlustrücktrag und Verlängerung des Rücktragszeitraums sowie Aussetzung der Mindestbesteuerung beim Verlustvortrag.

Der Bundesrat bittet, entsprechende Maßnahmen in das angekündigte steuerliche Investitionsprogramm zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie aufzunehmen.