Beschluss des Bundesrates
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung

Der Bundesrat hat in seiner 845. Sitzung am 13. Juni 2008 beschlossen, gemäß § 44 Abs.1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Mitglieder für den Beirat für Ausbildungsförderung vorzuschlagen:

Als Vertreter aus den Lehrkörpern der Ausbildungsstätten:

Als Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden:

Als Vertreter der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung: