Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 37. Sitzung am 22. April 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 17/1463 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.


Fristablauf: 14.05.10
Erster Durchgang: Drucksache. 031/10 (PDF)