Beschluss des Bundesrates
Fünftes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 869. Sitzung am 7. Mai 2010 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 22. April 2010 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.