Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
(Nachtragshaushaltsgesetz 2015)

Der Bundesrat hat in seiner 934. Sitzung am 12. Juni 2015 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 21. Mai 2015 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.