Berichtigung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
In der Drucksache 226/10(B) ist Ziffer 1 wie folgt zu fassen:
"1. Zum Gesetzentwurf allgemein
a) Der Bundesrat begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, dass die Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende weiterhin gebündelt aus einer Hand zur Verfügung gestellt werden können.
b) Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Höhe der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung der Kommunen nach § 46 Absatz 6 SGB II im Jahr 2010 rechtlich noch nicht fixiert ist. Der Gesetzentwurf für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Sozialgesetzbuchs befindet sich noch im Vermittlungsverfahren. Eine Entscheidung darüber hat der Vermittlungsausschuss in seiner Sitzung am 27. Januar 2010 noch nicht getroffen. Der Bundesrat verweist auf seinen Beschluss vom 18. Dezember 2009 (BR-Drs. 864/09(B) ). Er geht davon aus, dass eine belastungsgerechte Kostenbeteiligung des Bundes möglichst bald zustande kommt."