Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Behinderung und Entwicklung

Das Europäische Parlament,


1 ABl. C 78 vom 2.4.2002, S. 64.
2 ABl. C 231 vom 27.9.2002, S. 55.
3 ABl. C 76 E vom 25.3.2004, S. 231.

A. in der Erwägung, dass in den Entwicklungsländern behinderte Menschen, insbesondere behinderte Frauen und Kinder, oft zu den Ärmsten, den am meisten Benachteiligten und den von der Gesellschaft Ausgegrenztesten zählen und auch häufig von der Entwicklungshilfe ausgeschlossen sind; in der Erwägung, dass Schätzungen der Weltbank zufolge 20 % der ärmsten Menschen der Welt behindert sind,

B. in der Erwägung, dass Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge Menschen mit Behinderungen zwischen 7 und 10 % der Bevölkerung eines jeden Landes ausmachen und nach den Schätzungen des Informationsnetzwerks der Vereinten Nationen für Bevölkerungsfragen von den 800 Millionen Menschen in Afrika beinahe 50 Millionen behindert sind,

C. in der Erwägung, dass das Erreichen der Millennium-Entwicklungsziele ohne die ausdrückliche sowie frühzeitige und initiative Einbeziehung behinderter Menschen aller Altersgruppen unmöglich sein wird,

D. in der Erwägung, dass in den Leitlinien der Kommission über Behinderung und Entwicklung betont wird, dass der Zugang Behinderter zu und die Einbeziehung Behinderter in alle von den EU-Delegationen unterstützten Politikbereiche und Aktivitäten gewährleistet werden muss,

E. in der Erwägung, dass die Kommission derzeit an der Ausarbeitung einer UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen beteiligt ist und die baldige Unterzeichnung dieser Konvention wünschenswert wäre,

F. in der Erwägung, dass der Einsatz der Europäischen Union für die Bekämpfung von Diskriminierung aus Gründen des Alters, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, des Geschlechts oder der sexuellen Ausrichtung ein Leitprinzip in einer auf Rechten basierenden Entwicklungspolitik sein muss,

G. in der Erwägung, dass Unterernährung, Unfälle, Traumata, Konflikte, ansteckende, nicht ansteckende und angeborene Erkrankungen sowie das Altern zu Behinderungen und Beeinträchtigungen führen und die Hälfte aller Beeinträchtigungen vermeidbar und direkt mit der Armut verknüpft ist,

H. in der Erwägung, dass der Einsatz für "Bildung für alle" auch die Erleichterung des Zugangs Behinderter und ihrer Familien zur Bildung umfasst,

I. in der Erwägung, dass der Zugang zu Gebäuden, insbesondere Schulen, Arbeitsplätzen und öffentlichen Gebäuden, wichtig ist, die Planer es jedoch oft versäumen, die Gestaltung von Baulichkeiten an die Bedürfnisse Behinderter anzupassen, insbesondere beim Wiederaufbau nach Soforthilfemaßnahmen,

J. in der Erwägung, dass repräsentative Gruppen von Behinderten bei der Gestaltung der Politik mitwirken, konsultiert werden und in beratenden Gremien die Interessen der Behinderten vertreten können und müssen, dass jedoch Behinderten und ihren Organisationen nicht ausreichend Gelegenheit geboten wurde, sich an der Vorbereitung von Länderstrategiepapieren zu beteiligen,