Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern

Der Bundesrat hat in seiner 934. Sitzung am 12. Juni 2015 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 21. Mai 2015 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 sowie Artikel 106 Absatz 3 Satz 3 und Absatz 5a Satz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.