Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Europäische Agenturen - Mögliche Perspektiven KOM (2008) 135 endg.; Ratsdok. 7972/08

Europäische Kommission Brüssel, den 23. September 2008
Vizepräsidentin

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Präsident,

ich danke Ihnen, dass Sie sich die Zeit genommen haben, die Mitteilung der Kommission "Europäische Agenturen - Mögliche Perspektiven" zu diskutieren, und uns über die Position des Deutschen Bundesrates informieren.

Wir begrüßen, dass der Bundesrat mit der Kommission in zahlreichen Punkten der Mitteilung übereinstimmt, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit einheitlicher Rahmenbedingungen für Regulierungsagenturen, den Mehrwert der vorgesehenen Evaluierung des Agentursystems und den Willen, sich bei dem anstehenden interinstitutionellen Dialog auf einige der Kernelemente des Entwurfs einer interinstitutionellen Vereinbarung von 2005 zu stützen.

Die Kommission begrüßt die Auffassung des Bundesrates bezüglich möglicher Themen, die im Rahmen der interinstitutionellen Arbeitsgruppe erörtert werden sollten. Wie Sie wissen, hat die Kommission in ihrer Mitteilung die Frage des Mandats der Arbeitsgruppe offen gelassen, damit die anderen EU-Organe die Gelegenheit haben, im gegenseitigen Einvernehmens und nach Anhörung anderer wichtiger Beteiligter ihre eigene Agenda zu erstellen. Die Kommission wird den anderen beiden EU-Organen die vom Bundesrat angesprochenen Punkte übermitteln.

Offensichtlich sind für den Bundesrat zwei Themen von besonderer Bedeutung: die Evaluierung der Exekutivagenturen und das Sprachregime der Regulierungsagenturen. Die Rechtsgrundlage für Exekutivagenturen verlangt eine externe Evaluierung in den ersten drei Betriebsjahren der Agentur, die danach alle drei Jahre durchgeführt wird. Entsprechend dieser Vorschrift führen wir gegenwärtig unsere erste Evaluierung der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) durch.

Das Sprachregime der Agenturen war in den letzten Jahren ständiges Thema bei den Sitzungen der Leiter der Agenturen. In diesem Zusammenhang ist es nach wie vor Anliegen der Kommission, dass auf den Webseiten der Agenturen so viele Sprachen wie möglich verwendet werden. Da sie jedoch autonom sind, steht es jeder Agentur frei, darüber zu entscheiden, welche Sprachen verwendet werden.

Im Namen der Kommission danke ich Ihnen erneut für Ihren konstruktiven Beitrag und möchte nochmals darauf hinweisen, wie wichtig Ihre Rückmeldung zu diesem Thema für die Kommission ist.


Mit freundlichen Grüßen
Margot Wallström