Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2015 - Ein neuer Start

Brüssel, den 13.5.2015
C(2015) 3295 final

Herrn Volker BOUFFIER
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin Deutschland

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Arbeitsprogramm der Kommission 2015 (COM (2014) 910 final) und für seine Unterstützung des allgemeinen Ansatzes, im Jahr 2015 nur eine begrenzte Anzahl neuer Initiativen vorzuschlagen.

Darüber hinaus begrüßt die Kommission, dass der Bundesrat die zentralen Initiativen des Arbeitsprogramms zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Investitionen sowie die Vorhaben in den Bereichen Steuerrecht, Energie- und Klimapolitik, Umwelt und Migration unterstützt. Die Stellungnahmen der nationalen Parlamente sind ein wertvoller Beitrag zur Debatte über die politischen Prioritäten der Europäischen Union. Die Kommission ermutigt die nationalen Parlamente, das Arbeitsprogramm als strategisches Instrument zu betrachten, das einen frühzeitigen Austausch über Prioritäten ermöglicht.

Die Kommission hat bereits eine Reihe konkreter Vorschläge vorgelegt, um die angekündigten Legislativpakete auszugestalten, dazu zählen auch der Vorschlag für einen Europäischen Fonds für strategische Investitionen im Rahmen der ersten Priorität der Investitionsoffensive für Europa, der Vorschlag zur Beschleunigung der Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und die Rahmenstrategie für die Energieunion.

Bei ihrem Amtsantritt hat die neue Kommission ihre Arbeitsmethoden umgestaltet und neue Transparenzregeln eingeführt. Was die Bedenken des Bundesrates im Hinblick auf die künftige Anwendung des Transparenzregisters auf regionale und kommunale Behörden der Mitgliedstaaten anbelangt, so sei darauf hingewiesen, dass die Kommission zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr einen Vorschlag für eine interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister vorlegen wird. Im Rahmen dieser Initiative wird sich erneut die Gelegenheit bieten, offene Fragen und etwaige noch bestehende Defizite anzusprechen, auch in Bezug auf die Bestimmungen über den Status regionaler und lokaler Behörden im Register. Die Kommission wird den Ansichten des Bundesrates zu diesem Thema in jedem Fall Beachtung schenken.

Hinsichtlich der Bemerkungen des Bundesrates im Zusammenhang mit den Aspekten Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit, Kompetenzausübung, verstärkte Transparenz der EU-Entscheidungsprozesse, Bürokratieabbau und Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Regionen und Kommunen im Rahmen von Folgenabschätzungen für EU-Rechtsvorschriften sei daran erinnert, dass diese Punkte im Mai 2015 im Rahmen der Strategie für bessere Rechtsetzung der Kommission behandelt werden, die auch einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung enthält.

Die Kommission nimmt den Hinweis des Bundesrates zur Kenntnis, dass das Arbeitsprogramm nicht alle Aspekte der Strategischen Agenda des Europäischen Rates vom Juni 2014 ausreichend widerspiegelt. Sie möchte jedoch betonen, dass zwischen der Strategischen Agenda und den politischen Prioritäten von Präsident Juncker für die kommenden Jahre ein hohes Maß an Übereinstimmung besteht. Im Arbeitsprogramm werden lediglich die unmittelbaren Prioritäten für 2015 festgelegt; andere Aspekte der politischen Prioritäten werden in den Folgejahren angegangen. Darüber hinaus möchte die Kommission unterstreichen, dass der Schutz der Sozialsysteme ein integraler Bestandteil der politischen Leitlinien ist und daher eine eindeutige Priorität der Kommission darstellen wird.

Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates über die Bedeutung einer wirksamen Politik zur Bewältigung des Klimawandels und der ökologischen Dimension. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass das von der Kommission am 25. Februar 2015 vorgelegte Paket zur Energieunion die Mitteilung "Der Weg nach Paris" enthält, wodurch ein deutliches Signal gesendet und eine gemeinsame Position der EU im Kampf gegen den Klimawandel koordiniert werden sollen. Ein neuer Vorschlag, der den zurückgezogenen Vorschlag zur Kreislaufwirtschaft ersetzen wird, soll vor Ende 2015 vorgelegt werden. Darüber hinaus wird die Kommission noch in diesem Frühjahr eine europäische Migrationsagenda annehmen. Ein gut funktionierendes Gemeinsames Europäisches Asylsystem wird in diesem Zusammenhang voraussichtlich ein wichtiges Thema sein.

Das Arbeitsprogramm 2015 spiegelt einen Neubeginn und ein starkes Engagement für Offenheit und Transparenz sowie die Zusammenarbeit mit den anderen EU-Institutionen und den nationalen Parlamenten wider.

Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrates aufgeworfenen Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Hochachtungsvoll
Frans Timmermans
Erster Vizepräsident

Siehe Drucksache 628/14(B) HTML PDF