Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die weitere Bereinigung von Bundesrecht

871. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2010

A.

Zu Artikel 72 Nummer 1 (§ 2 Absatz 5 Satz 2 - neu - , 3 - neu - Verordnung PR Nr. 030/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen)

In Artikel 72 Nummer 1 sind dem § 2 Absatz 5 folgende Sätze anzufügen:

Begründung

Durch die Neufassung von § 2 Absatz 5 der Verordnung PR Nr. 030/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen wird klargestellt, dass die Bestimmungen dieser Verordnung nicht für Bauleistungen gelten. Um Abgrenzungsprobleme zu anderen Leistungen zu vermeiden, ist es notwendig, den Begriff "Bauleistungen" entsprechend § 3 der ehemaligen Baupreisverordnung VO PR Nr. 001/72 zu definieren.

B.