Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zum internationalen Handel und zum Internet (2008/2204(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 102998 - vom 5. März 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 5. Februar 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass mehr als die Hälfte aller EU-Bürger und fast 1,5 Milliarden Menschen weltweit Zugang zum Internet haben, wobei jeder dritte EU-Bürger Online-Käufe tätigt, aber nur 30 Millionen EU-Bürger grenzüberschreitende Einkäufe in der Europäischen Union tätigen,

B. in der Erwägung, dass der Begriff "elektronischer Geschäftsverkehr" ("e-commerce") von der WTO umschrieben wird als Produktion, Vermarktung, Verkauf und Vertrieb von Waren auf elektronischem Weg,

C. in der Erwägung, dass unterschieden werden kann zwischen der Lieferung von Inhalten auf einem Datenträger und der Übermittlung über Fest- und Drahtlosnetze von digital verschlüsselten und elektronisch über das Internet übermittelten Inhalten, die somit unabhängig von physischen Datenträgern sind,

D. in der Erwägung, dass der elektronische Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen, zwischen Unternehmern und Verbrauchern oder direkt zwischen Verbrauchern abgewickelt werden kann; ferner in der Erwägung, dass der Handel auf Internetplattformen die Art und Weise, in der Menschen mit Gütern und Dienstleistungen handeln, grundlegend verändert und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) neue Möglichkeiten geschaffen hat, grenzüberschreitend neue Kunden zu erreichen,

E. in der Erwägung, dass die Erhaltung der Offenheit des Internets eine Voraussetzung für sein stetiges Wachstum sowie für das stetige Wachstum der Volkswirtschaft und des Welthandels ist, die in zunehmendem Maße auf Internettechnologien abstellen,

F. in der Erwägung, dass die KMU einen ganz besonderen Nutzen aus dem elektronischen Geschäftsverkehr ziehen können, um Zugang zu Außenmärkten zu erhalten, dass jedoch der umfassende Ausbau dieser neuen Methoden des elektronischen Handels in der praktischen Anwendung noch auf verschiedene Hindernisse trifft,

G. in der Erwägung, dass der freie Informationsfluss notwendig ist, um den elektronischen Geschäftsverkehr zu ermöglichen, und dass ein offenes und sicheres Netzwerk, das die Verbreitung von und den Zugang zu Internetinformationen gestattet, das Fundament darstellt, auf dem die Weltwirtschaft des 21. Jahrhunderts errichtet wird,

H. in der Erwägung, dass Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) heute in der Wirtschaft allgegenwärtig sind und dass neue Plattformen und Netze aufgebaut und räumlich ausgedehnt werden, und dass offene Normen benötigt werden, denen eine große Bedeutung zukommt, was Innovation, Wettbewerb und tatsächliche Wahlmöglichkeiten für Verbraucher betrifft,

I. in der Erwägung, dass die weitere Entwicklung eines neuen "digitalisierten" kommerziellen Umfelds bereits begonnen hat und noch weiter fortgeführt wird, um neue Möglichkeiten für den traditionellen oder modernen Handelsverkehr zu eröffnen, um die Position des Verbrauchers als Akteur in der Marktkette zu verbessern und um zu vollkommen neuen Geschäftsmodellen im Verhältnis zwischen Verbrauchern und Herstellern zu gelangen,

J. in der Erwägung, dass das Internet den Verbrauchern im Vergleich zum traditionellen Einkauf mehr Möglichkeiten bietet, in Bezug auf Qualität und Preis ihre Entscheidungen aufgrund besserer Informationen zu treffen, und dass die Online-Werbung zu einem wichtigen Mittel geworden ist, um Unternehmen aller Größen den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern und es insbesondere den KMU zu ermöglichen, neue Kunden zu erreichen,

K. in der Erwägung, dass die zunehmende Nutzung des Internets für den Handel beträchtliche Möglichkeiten mit sich bringt, aber auch gewisse Herausforderungen;

L. in der Erwägung, dass Unternehmen, die inhaltliche Dienste erbringen, ermutigt werden sollten, neue, innovative Geschäftsmodelle umzusetzen, bei denen die Möglichkeiten des Internets und des elektronischen Geschäftsverkehrs genutzt werden,

M. in der Erwägung, dass Technologie und Wirtschaft entsprechende rechtliche Lösungen fordern werden, da der derzeitige Flickenteppich an unterschiedlichen Rechtsrahmen eindeutig nicht adäquat ist,

N. in der Erwägung, dass der elektronische Geschäftsverkehr auf dem Schutz der Rechte des geistigen Eigentums beruht, und in der Erwägung, dass ein sicherer und voraussehbarer Rechtsrahmen für den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums sowie für Ausnahmen und Beschränkungen erforderlich ist, um die technologische Innovation sowie Transfer und Verbreitung von Technologie beträchtlich voranzutreiben,

O. unter Hinweis darauf, dass nach dem nationalen Recht wichtiger Handelspartner der Europäischen Union zunächst eine Telekommunikationslizenz erworben werden muss, um Dienste des elektronischen Geschäftsverkehrs zu erbringen, wodurch vor allem in Anbetracht der komplizierten Verfahren der Lizenzerteilung eine unnötige Verpflichtung geschaffen wird,

P. in der Erwägung, dass die Bedeutung des elektronischen Geschäftsverkehrs zwischen den Mitgliedern der WTO in Bereichen wie dem Bankgeschäft, der Telekommunikation, der Computerindustrie, der Werbung, der Vertriebs- und Expressdienste rasch zugenommen hat; in der Erwägung, dass die Anzahl der Länder, die den grenzüberschreitenden Zugang in diesen Bereichen nicht beschränken, bereits nennenswert ist; ferner in der Erwägung, dass bereits zehn Jahre vergangen sind, seit die WTO ihr Arbeitsprogramm über den elektronischen Geschäftsverkehr vorgelegt hat,

Q. in der Erwägung, dass die WTO-Grundsätze wie Nichtdiskriminierung, Transparenz und schrittweise Liberalisierung in einer Art und Weise umgesetzt werden müssen, die der Geschwindigkeit und Interaktivität des Internets, den Möglichkeiten der elektronischen Bezahlung, der Disintermediation, der zunehmenden Integration von Businessfunktionen in Online-Systeme, der größeren Flexibilität von Unternehmensverbänden sowie der zunehmende Fragmentierung von Unternehmen Rechnung trägt;