Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-EnergienGesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 106. Sitzung am 21. Mai 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 18/4968 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eine Zweiten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-EnergienGesetzes - Drucksache 18/4683 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 12.06.15

Initiativgesetz des Bundestages