Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 934. Sitzung am 12. Juni 2015 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 21. Mai 2015 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.