Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Punkt 34 der 979. Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2019

Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zum Gesetzentwurf insgesamt

Auch wenn die befürchtete Abmahnwelle nach dem Inkrafttreten der DS-GVO nicht im befürchteten Umfang eingetreten ist, besteht insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen nach wie vor eine weit verbreitete Unsicherheit über wettbewerbsrechtliche Abmahnverfahren. Daher sollte in diesem Zusammenhang eine ausdrückliche Ausschlussregelung getroffen werden. Der Bundesrat fordert eine klarstellende gesetzliche Formulierung. Die Geltendmachung von Datenschutzverstößen durch zugelassene Verbraucherschutzvereinigungen nach dem Unterlassungsklagengesetz soll durch die Ergänzung unberührt bleiben.