Empfehlungen der Ausschüsse 811. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2005
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Unternehmensregister für statistische Verwendungszwecke und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates
KOM (2005) 112 endg.; Ratsdok. 7857/05

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Agrarausschuss (A), der Finanzausschuss (Fz),

der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) und der Wirtschaftsausschuss (Wi)

empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren dafür zu sorgen, dass der Verordnungsvorschlag so gestaltet wird, dass

2. Der Bundesrat stellt fest, dass infolge des Verordnungsvorschlags künftig Informationen über die Tätigkeiten in der Landwirtschaft erhoben werden müssten, die nicht durch die weit gehend produktbasierte Landwirtschaftsstatistik abgedeckt werden. Insbesondere durch die obligatorische Einbeziehung von Unternehmen der Sektoren Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei und Fischzucht in das Unternehmensregister ist zu befürchten, dass zusätzliche Primärerhebungen notwendig werden.

Der entstehende Erfassungs- und Verwaltungsaufwand steht in keinem Verhältnis zu dem damit verbundenen Nutzen. Ein zusätzlicher Erhebungsaufwand für die Unternehmen ist strikt abzulehnen. Im Gegensatz zu anderen Wirtschaftsbereichen liegen durch die flächendeckende Erfassung der landwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen der Antragstellung für Direktzahlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 vielfältige Informationen vor.

Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass die Erfassung der Unternehmen, deren Haupttätigkeit in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft oder Fischerei und Fischzucht liegt, weiterhin fakultativ bleibt.