Mitteilung der Bundesregierung
Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung
(LuftSiZÜV)

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 24. April 2007 zu der o.g. Verordnung Folgendes mitgeteilt:

Der Bundesrat hat in seiner 825. Sitzung am 22. September 2006 der Verordnung mit Änderungsmaßgaben zugestimmt (BR-Drs. 520/06 (PDF) - Beschluss). Die Maßgaben des Bundesrates konnten jedoch zum Teil aus inhaltlichen und zum Teil aus redaktionellen und systematischen Gründen nicht vollumfänglich übernommen werden.

Die Maßgabe Nr. 3 (Verkürzung des Überprüfungsintervalls der Wiederholungsüberprüfung auf 2 Jahre) wird im neuen Verordnungsentwurf lediglich in Form einer Übergangsregelung aufgegriffen. Im Übrigen wird an dem fünfjährigen Wiederholungsintervall festgehalten. Grund hierfür ist die zwischenzeitlich im Luftsicherheitsgesetz ergänzte Nachberichtspflicht auch der Landessicherheitsbehörden, die prinzipiell sogar eine zeitnähere Berücksichtigung neuer Erkenntnisse über die Zuverlässigkeitsüberprüften ermöglicht als verkürzte Wiederholungsintervalle, ohne dass dazu der Aufwand einer neuerlichen Überprüfung aller Zuverlässigkeitsüberprüften nötig wird.

Um die Nachberichtspflicht auch in der Praxis effektiv umzusetzen, ist eine Übergangsregelung vorgesehen (bis Ende 2008 wie vom Bundesrat ursprünglich verlangt 2 Jahre, danach 5 Jahre Wiederholungsintervall). Damit ist den Bedenken des Bundesrates in der Sache hinreichend Rechnung getragen.

Die übrigen Maßgaben wurden inhaltlich umgesetzt, teils allerdings aus redaktionellen und systematischen Gründen abweichend vom Wortlaut des Bundesratsbeschlusses.