Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zu der Weigerung Brasiliens, Cesare Battisti auszuliefern

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 102998 - vom 5. März 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 5. Februar 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Cesare Battisti von der italienischen Justiz wegen vierfachen Mordes sowie Mitgliedschaft in einer bewaffneten Gruppe, Raub, Waffenbesitz und bewaffneten Gewaltakten in Abwesenheit rechtskräftig verurteilt wurde,

B. in der Erwägung, dass Cesare Battisti 1990 nach Frankreich geflüchtet ist und dass der französische Staatsrat und der französische Kassationsgerichtshof 2004 letztlich verfügt haben, die Überstellung von Cesare Battisti an die italienischen Behörden zu genehmigen,

C. in der Erwägung, dass Cesare Battisti nach dieser Verfügung untergetaucht ist, bis er im März 2007 in Brasilien festgenommen wurde,

D. in der Erwägung, dass Cesare Battisti beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen seine Auslieferung an Italien Beschwerde eingelegt hat und dass diese Beschwerde im Dezember 2006 für unzulässig erklärt wurde,

E. in der Erwägung, dass Cesare Battisti am 17. Januar 2009 von der brasilianischen Regierung zum politischen Flüchtling erklärt und deshalb seine Auslieferung mit der Begründung verweigert wurde, dass die italienische Justiz keine ausreichenden Garantien für die Wahrung der Rechte von Strafgefangenen bieten könne,

F. in der Erwägung, dass die Zuerkennung des Status eines politischen Flüchtlings nach dem Völkerrecht zu erfolgen hat,

G. in der Erwägung, dass diese Entscheidung als ein Zeichen von Misstrauen gegenüber der Europäischen Union interpretiert werden kann, die unter anderem auf der Achtung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit gründet, was auch die Rechte von Strafgefangenen umfasst, und dass diese Grundsätze von allen Mitgliedstaaten geteilt werden,

H. in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen sowie die politischen Beziehungen zwischen Brasilien und der Europäischen Union hervorragend und rege sind und unter anderem auf gemeinsamen Grundsätzen wie der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit beruhen,

I. in der Erwägung, dass Brasilien mit voller Unterstützung aller Mitgliedstaaten eine zunehmend wichtige Rolle auf internationaler Ebene spielt, und dass die Tatsache, dass Brasilien am G20-Treffen in Washington im November 2008 teilgenommen hat und auch in Zukunft an solchen Treffen teilnehmen wird, ein Zeichen dieser weltweit gestiegenen Verantwortung ist,