Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2015 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2015 - COM (2015) 256 final

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Hinweis: vgl.
Drucksache 249/14 (PDF) = AE-Nr. 140508 und AE-Nr. 150322

Brüssel, den 13.5.2015
COM (2015) 256 final

DER Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken1, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte2, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1, auf Empfehlung der Europäischen Kommission3, unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments4, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses, nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz, nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe:

Geschehen zu Brüssel am [...]
Im Namen des Rates
Der Präsident