Antrag des Bundesministeriums der Finanzen
Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2010
(Jahresrechnung 2010)

Bundesministerium der Finanzen
Berlin, den 25. Mai 2011

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß Artikel 114 Absatz 1 Grundgesetz lege ich die Rechnung des Bundes über das Vermögen und die Schulden für das Haushaltsjahr 2010 (Vermögensrechnung) vor. Die Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Bundes für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsrechnung) habe ich bereits mit Schreiben vom 14. April 2011 vorgelegt.

Der Bundesrechnungshof wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres gemäß Artikel 114 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz und § 97 Absatz 1 Bundeshaushaltsordnung seine Bemerkungen 2011 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2010 dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung zuleiten. Ich bitte, nach Eingang der Bemerkungen die Entscheidung des Bundesrates über die Entlastung der Bundesregierung herbeizuführen.

Einen entsprechenden Antrag habe ich an den Präsidenten des Deutschen Bundestages gerichtet.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble

Wird als Sonderdruck verteilt.