Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden
(Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung - 1. BMeldDÜV)

Der Bundesrat hat in seiner 924. Sitzung am 11. Juli 2014 beschlossen, der Verordnung mit folgender Maßgabe zuzustimmen:

Zu § 9 der 1. BMeldDÜV

§ 9 ist wie folgt zu ändern:

Begründung:

Der Bundestag hat mit Beschluss vom 3. Juli 2014 zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (BT-Drs. 18/1284 und 18/2009) das Inkrafttreten des BMG auf den 1. November 2015 verschoben.

Vorbehaltlich des Beschlusses des Bundesrates zu dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens ist daher absehbar, dass ein sechs Monate späteres Inkrafttreten geregelt wird. Dadurch wird es erforderlich, auch die Inkrafttretensregelung der 1. BMeldDÜV anzupassen, damit sie zeitgleich mit dem Bundesmeldegesetz in Kraft tritt.