Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds Plus
(ESF+)

COM (2018) 382 final; Ratsdok. 9573/18

970. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2018

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (AIS), der Finanzausschuss (Fz) und der Ausschuss für Kulturfragen (K) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Allgemeines

Programmstruktur, Flexibilität, Programmierung

Der Bundesrat lehnt die Halbzeitüberprüfung mit Pflichtprogrammänderung im Jahr 2025 und damit die Einführung einer "5+2-Förderung" ab. Diese Konstellation würde die Förderung mehrjähriger Projekte nach gewisser Zeit ausschließen. Der Bundesrat fordert, dass die Regelung in dieser Form gestrichen wird. Die Mittel sollten grundsätzlich für die gesamte Förderperiode von 2021 bis 2027 gebunden werden können und es sollte keine Verpflichtung zu einer Reprogrammierung geben.

Der Bundesrat hält die bestehenden flexibleren Möglichkeiten einer OP-Änderung unabhängig von einem fixierten Zeitpunkt für vorzugswürdig und regt an, deren Voraussetzungen auf sozioökonomische Erfordernisse und Leistungsaspekte zu beziehen.

Finanzrahmen

Förderfähigkeit

Regelung für Zahlungen

Kommunikation zu den Programmen, Datenschutz, Datenerhebung

Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme

B