Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes - Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG über Europäische Betriebsräte
(2. EBRG-ÄndG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 102. Sitzung am 7. April 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 17/5399 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes - Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG über Europäische Betriebsräte (2. EBRG-ÄndG) - Drucksache 17/4808 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

In Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a werden die Wörter "in das besondere Verhandlungsgremium" durch die Wörter "in den Europäischen Betriebsrat" ersetzt.

Fristablauf: 27.05.11
Erster Durchgang: Drucksache. 848/10 (PDF)