Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz zur Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes - Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG über Europäische Betriebsräte
(2. EBRG-ÄndG)

Der Bundesrat hat in seiner 883. Sitzung am 27. Mai 2011 beschlossen, zu dem vom

Deutschen Bundestag am 7. April 2011 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.