Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Zweite Verordnung zur Änderung der Altfahrzeug-Verordnung

Punkt 50 der 857. Sitzung des Bundesrates am 3. April 2009

Der Bundesrat möge zu der Verordnung folgende Entschließung fassen:

Sollte die "Umweltprämie" verlängert werden, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, diese mit einer ökologischen Lenkungswirkung zu verbinden und dafür die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen schnellstmöglich, spätestens bis zum 1. Mai 2009, entsprechend zu ergänzen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die "Umweltprämie" steht seit ihrer Einführung in der Kritik, keine ökologische Lenkungswirkung zu entfalten. Damit wurde die Chance verpasst, ökonomische Anreize zu Gunsten eines gesteigerten Automobilabsatzes zu schaffen, die zugleich mit dem dringenden Bedürfnis nach umwelt- und klimafreundlichen Modellen verknüpft werden. Zudem werden auch Autos mit der Euro 4-Abgasnorm gefördert, obwohl diese Norm ab September 2009 durch Euro-5 abgelöst wird. Für die künftige Förderung sollten diese ökologischen Aspekte nunmehr berücksichtigt werden. Die Änderungsverordnung sollte dazu genutzt werden, entsprechende Vorgaben für Neuwagen einzuführen. Wenn der Absatz von Neuwagen durch öffentliche Gelder gestützt werden soll, dann ist es umwelt- und klimapolitisch wie auch wirtschaftspolitisch nur sinnvoll, klimafreundliche und innovative Fahrzeuge zu fördern. Für den Klimaschutz wie auch die Wettbewerbsposition der deutschen Automobilindustrie ist es hilfreich, wenn sich der beste Stand der Technik durchsetzt.