Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern
Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Punkt 61 der 896. Sitzung des Bundesrates am 11. Mai 2012

Der Bundesrat möge anstelle der Ausschussempfehlungen in Ziffer 11 der Drucksache 238/12 (PDF) beschließen:

Zu Artikel 4 Nummer 25 Buchstabe c (§ 43 Absatz 12 - neu - ÄApprO)

In Artikel 4 Nummer 25 Buchstabe c ist dem § 43 folgender Absatz 12 anzufügen:

(12) Für Studierende, die ihr Studium spätestens bis zum 30. September 2014 aufgenommen haben, gelten § 3 Absatz 1 Satz 4, Absatz 2a Satz 3, § 15 Absatz 1 Satz 5 und § 30 Absatz 2 in der bis zum [einsetzen: Datum des Inkrafttretens des Artikels 4] geltenden Fassung."

Begründung:

Die Vorschrift enthält eine Übergangsregel für Studierende, die das Praktische Jahr noch nach den bisherigen Vorgaben absolvieren müssen.