Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz

Der Bundesrat hat in seiner 844. Sitzung am 23. Mai 2008 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.