Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
(Forschungszulagengesetz - FZulG)

Punkt 30 der 979. Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2019

Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung zielgenauer auf bestehende Wirtschaftsstrukturen ausgerichtet werden kann, indem für strukturschwache Regionen erhöhte Fördersätze eingeführt werden.

Begründung:

Forschung und Entwicklung (FuE) ist für viele Unternehmen eine wichtige Investition zur Steigerung ihrer Produktivität, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit. Das förderpolitische Ziel, FuE und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland durch eine steuerliche Förderung in der Breite zu stärken, wird begrüßt. In wirtschaftsschwachen Regionen besteht aber in der Regel eine geringere unternehmerische FuE-Intensität. Eine bundesweit undifferenzierte Forschungszulage birgt die Gefahr, bestehende Unterschiede in der Wirtschaftskraft zu verfestigen oder sogar noch zu vergrößern. Eine regional differenziert ausgestaltete Forschungszulage kommt bundesweit allen Unternehmen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu Gute, setzt aber gleichzeitig wichtige Impulse zur wirtschaftlichen Entwicklung in strukturschwachen Regionen und liegt daher im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Dies verbessert für strukturschwache Regionen die Chance, ihre Strukturschwäche aus selbstgeneriertem Wachstum zu überwinden.