Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesstraßen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 106. Sitzung am 15. April 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 17/5519 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen - Drucksache 17/4979 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. In der Bezeichnung des Gesetzes wird das Wort "Bundesfernstraßen" durch das Wort "Bundesstraßen" ersetzt.

2. § 1 wird wie folgt geändert:

3. In § 14 Satz 1 und 2 wird jeweils die Angabe "Anlage 2" durch die Angabe "Anlage" ersetzt.

4. Die Anlage 1 wird aufgehoben.

5. In der bisherigen Anlage 2 wird die Angabe "Anlage 2 (zu § 14)" durch die Angabe "Anlage (zu § 14)" ersetzt.

Fristablauf: 27.05.11
Erster Durchgang: Drucksache. 857/10 (PDF)