Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in der Union sowie für die Einfuhr derselben in die Union - COM (2014) 5 final

934. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2015

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Der Bundesrat benennt für die Beratungen der Vorlage in den Gremien des Rates gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-LänderVereinbarung einen Vertreter des Landes*) Erster Beschluss des Bundesrates vom 23. Mai 2014, BR-Drucksache 049/14(B) HTML PDF Wiederaufnahme der Beratungen gemäß § 45a Absatz 4 GO BR zur vorlagenbezogenen Vertreterbenennung Rheinland-Pfalz, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, (Landwirtschaftsrat Matthias Götschel).

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Auf Grund der Bedeutung und Auswirkungen der zur Beratung anstehenden Vorlage für das deutsche Tierzuchtrecht wird die Benennung eines vorlagenbezogenen Vertreters des Bundesrates als erforderlich angesehen.