Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 160. Sitzung am 14. Mai 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 19/204 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) - Drucksache 19/18966 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 04.06.20
Initiativgesetz des Bundestages

1. Artikel 2 Absatz 4 wird aufgehoben.

2. Artikel 4 Absatz 4 wird aufgehoben.

3. Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc wird wie folgt gefasst:

"cc) Folgende Nummer 5 wird angefügt:

"5. Versicherungsleistungen, die aufgrund von Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten nach dem Fünften Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes an soziale Dienstleister für den Zeitraum der Zuschussgewährung gezahlt werden (Betriebsschließungs- oder Allgefahrenversicherungen) abzüglich der in den zwölf Monaten vor Beginn des Versicherungsfalls für diese Versicherungen geleisteten Beiträge"."

4. Artikel 12 wird wie folgt geändert:

5. Artikel 13 Nummer 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

6. Artikel 17 Nummer 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert: