Unterrichtung durch die Bundesregierung
Eckpunkte zur Modernisierung des Strafverfahrens

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Berlin, 15. Mai 2019

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
anliegend übersende ich die vom Bundeskabinett heute beschlossenen Eckpunkte zur Modernisierung des Strafverfahrens.* Die Eckpunkte enthalten insgesamt zwölf Änderungsvorschläge. Neben strafprozessualen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode werden weitere Themen aufgegriffen, etwa die Ausweitung des prozessualen Schutzes erwachsener Opfer von Sexualstraftaten.

Das Strafverfahren soll noch effektiver und moderner ausgestalten werden. Erstmals soll ein Vorabentscheidungsverfahren über Besetzungsrügen eingeführt werden, um Strafverfahren an den Land- und Oberlandesgerichten zu beschleunigen. Zeugen und anderen Verfahrensbeteiligten soll es künftig in der Hauptverhandlung grundsätzlich verboten sein, eine Gesichtsverhüllung zu tragen. Zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls sollen ferner die Befugnisse der Ermittlungsbehörden

Ferner wird die DNA-Analyse im Strafverfahren auf äußerliche Merkmale (Haar, Augen, Hautfarbe) sowie das Alter ausgeweitet, um Anhaltspunkte für das äußere Erscheinungsbild eines Spurenlegers zu gewinnen. Zudem soll das Beweisantrags- und Befangenheitsrecht verbessert werden, um Missbrauch von Verfahrensrechten besser zu begegnen.

Den Präsidenten des Deutschen Bundestages habe ich entsprechend unterrichtet.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Dr. Katarina Barley

* Wird als Bundestags-Drucksache 19/10388 verteilt im Bereich der Telekommunikationsüberwachung insbesondere bei serienmäßiger Begehung erweitert werden.