Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
(Experten-Arbeitsgruppe "Kultur und Außenbeziehungen" im Rahmen des EU-Arbeitsplans "Kultur 2011 bis 2014")

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) ist um die Experten-Arbeitsgruppe "Kultur und Außenbeziehungen" im Rahmen des EU-Arbeitsplans "Kultur 2011 bis 2014"* ergänzt worden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.