Unterrichtung durch den Deutschen Bundestag
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 131. Sitzung am 16. Oktober 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/6391 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten - Drucksache 18/5171 - für erledigt erklärt.