Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen

Der Bundesrat hat in seiner 989. Sitzung am 15. Mai 2020 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. Mai 2020 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.