Unterrichtung durch die Bundesregierung
Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates vom 27. Januar 1959 in der Fassung vom 4. Juni 2014

Der Chef des Bundeskanzleramtes
Berlin, 4. Juni 2014

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stephan Weil

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates (GO BSR) beschlossen.

Die GO BSR vom 27. Januar 1959 in der Fassung vom 13. September 2006 ist um einen § 8 erweitert worden, der den Umfang sowie die Art und Weise der Unterrichtung des Deutschen Bundestages festlegt.

Der heutige Beschluss der Bundesregierung ist als Anlage 1 und die konsolidierte Fassung der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates (GO BSR) als Anlage 2 beigefügt.

Diese Änderung wurde mit gleichlautendem Schreiben auch dem Präsidenten des Deutschen Bundestages zugeleitet sowie unter www.bundesregierung.de veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier

Anlage 1
Beschluss der Bundesregierung zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates vom 4. Juni 2014

Die Bundesregierung hat die folgende Änderung der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates beschlossen.

Artikel 1

Die Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates vom 27. Januar 1959 in der Fassung vom 13. September 2006 wird wie folgt geändert:

Es wird folgender § 8 angefügt:

§ 8 Absatz 1

Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag über abschließende Genehmigungsentscheidungen, denen eine Befassung des Bundessicherheitsrates vorangegangen ist. Diese Unterrichtung erfolgt grundsätzlich schriftlich und beinhaltet die Beschreibung und Anzahl der genehmigten Güter sowie das Endempfängerland. Eine anschließende mündliche Erläuterung kann auf der Grundlage einzelner Erwägungsgründe erfolgen. Die Geheimhaltung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 gilt insoweit nicht.

§ 8 Absatz 2

Genehmigungsentscheidungen des Vorbereitungsausschusses sowie Genehmigungsentscheidungen auf der Grundlage vorangegangener Voranfragen werden dem Bundessicherheitsrat zur Billigung vorgelegt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am 4. Juni 2014 in Kraft.

Anlage 2
Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates vom 27. Januar1959 in der Fassung vom 4. Juni 2014

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

Sie oder er veranlasst die Einladung zu den Sitzungen unter Beifügung der Tagesordnung.

§ 6

§ 7

§ 8