Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung der Blutversorgung

Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales
Mainz, 24. März 2017

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Malu Dreyer

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung der Blutversorgung zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Raab

Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung der Blutversorgung

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass bei den im Bereich des Blutspendewesens tätigen Honorarärztinnen und Honorarärzten wie bei den Notärztinnen und Notärzten im Rettungswesen eine Klärung des Sozialversicherungsstatus stattfindet.

Begründung:

Der rheinlandpfälzische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 17. Februar 2017 die rheinlandpfälzische Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass bei den im Bereich des Blutspendewesens tätigen Honorarärztinnen und Honorarärzten wie bei den Notärztinnen und Notärzten im Rettungswesen eine Klärung des Sozialversicherungsstatus stattfindet.

Vor dem Hintergrund einer uneinheitlichen Rechtsprechung zur Sozialversicherungspflicht von Honorarärztinnen und Honorarärzten im Rettungsdienst hat sich eine große Verunsicherung breit gemacht. Um die notärztliche Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu sichern, hat der Bundesgesetzgeber deshalb eine Ausnahmeregelung im Sozialversicherungsrecht für nebenberuflich tätige Notärztinnen und Notärzte im Rettungsdienst geschaffen.

Vergleichbar mit dem Rettungsdienst ist die Situation im Blutspendewesen, wo derzeit ebenfalls eine beträchtliche Anzahl von Ärztinnen und Ärzten auf Honorarbasis eingesetzt werden.

Das Thema einer ausreichenden und sicheren Versorgung mit Blutpräparaten ist von herausragender Bedeutung für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Mit Blick auf die demografische Entwicklung gewinnt dieses Thema zunehmend an Bedeutung. Die Gesundheitspolitik hatte sich bereits im Rahmen der 80. Gesundheitsministerkonferenz in Ulm 2007 intensiv mit der Stärkung des Transfusionswesens und der Versorgung mit Blutprodukten beschäftigt und dabei die Trägervielfalt im Blutspendewesen als Garanten für die erforderliche Versorgungssicherheit definiert. Derzeit laufen auf gesundheitspolitischer Ebene weitere Diskussionen mit dem Ziel, bei der 90. Gesundheitsministerkonferenz Mitte 2017 in Bremen Eckpunkte festzulegen, die auch über das Jahr 2020 mit Blick auf die demografische Entwicklung bundesweit eine sichere Versorgung mit Blutprodukten garantieren. Dabei wäre es nicht nur wichtig, durch medienwirksame Öffentlichkeitsaufrufe und Werbemaßnahmen die Neuakquise von Spenderinnen und Spendern zu verbessern, sondern flankierend müssen gerade für mobile Spendetermine im ländlichen Raum ausreichend Ärztinnen und Ärzte vorhanden sein, die die gemäß Transfusionsgesetz erforderliche Spendetauglichkeit beurteilen können.

Eine Berücksichtigung der Situation der Ärztinnen und Ärzte im Blutspendewesen ist deshalb ein wichtiges politisches Signal zum Erhalt einer sicheren Blutversorgung auch in der Zukunft.