Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft

Der Bundesrat hat in seiner 909. Sitzung am 3. Mai 2013 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 21. März 2013 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 73 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.