Antrag des Landes Berlin
Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung Punkt 71 der 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006

Der Bundesrat legt gegen den Gesetzesbeschluss Einspruch ein.

Begründung

Der Gesetzesbeschluss sieht vor, dass künftig der Festbetrag auch in den Festbetragsgruppen der Stufen 2 und 3 im unteren Preisdrittel liegen soll.

Damit sollen Festbeträge in Gruppen, die neben patentfreien Generika auch patentgeschützte Arzneimittelinnovationen enthalten, auf das untere Preisdrittel abgesenkt werden.

Diese Regelung würde patentgeschützte Innovationen treffen und die forschenden Arzneimittelhersteller belasten. Auch die Patienten wären von der Absenkung betroffen, weil möglicherweise eine gesicherte Versorgung mit Arzneimitteln zum Festbetrag und eine ausreichende Auswahlmöglichkeit unter verschiedenen Wirkstoffen nicht mehr gewährleistet wären.

Zudem wird die Ausführung der gesetzlichen Vorgaben zur Bonus-Malus-Regelung außerordentlich verwaltungsaufwändig sein. Die in dem Gesetzesbeschluss vorgesehenen Modifikationen (Überschreitungsbeträge, Ausnahmen) erschweren dies noch in besonderem Maße.

Es ist zu befürchten, dass die dafür anfallenden Kosten und der erhebliche bürokratische Aufwand außer Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen.